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Ulrich Simons

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Fotojournalist (seit 1976)
Redakteur (1987 bis 2019)
Letzter Blogger vor der Grenze (ab 2019)

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Das könnte teuer werden. Denn das Finanzamt berechnet den neuen Grundsteuermessbetrag nicht alleine anhand der Quadratmeterzahl des Grundstücks, sondern lässt mithilfe fiktiver Mietberechnungen auch den Wert der Aufbauten mit in die Rechnung einfließen. // Foto: Finanzverwaltung NRW

 

16. Oktober 2022

Bund der Steuerzahler: "Berechnung
der Grundsteuer ist verfassungswidrig"

Ob Eigentümer oder Mieter: Die neue Grundsteuer wird ab 2025 jeden treffen. Doch der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält das Berechnungsmodell für verfassungswidrig.

Denn für die neue Grundsteuer ist entgegen der Bezeichnung nicht alleine die Größe des Grundstücks maßgeblich, sondern auch, was darauf steht. Mit fiktiven Mieteinnahmen für die Immobilie, dem so genannten "Rohertrag", wird dann mithilfe des so genannten "Ertragswertverfahrens" der Wert des Grundstücks künstlich aufgeblasen und anschließend besteuert.

In meinem Grundsteuerbescheid ergibt sich durch diesen Trick eine "Wertsteigerung" meines Grundstücks um 86.750 Euro.

Hätte man anhand der Bodenrichtwerttabelle nur den Grundstückswert berücksichtigt, hätte sich ein neuer Grundsteuermessbetrag von 48,53 Euro ergeben, der nur minimal vom bisherigen Wert (47,59 Euro) abgewichen wäre. Stattdessen hält das Finanzamt künftig 75,42 Euro für angemessen, die die Stadt dann mit ihrem "Hebesatz" von derzeit 5,25 multipliziert.

Der Steuerzahlerbund sagt: "Das ist keine Grundsteuer, das ist eine Vermögenssteuer." Die entsprechende Klage ist in Vorbereitung. -> mehr

 

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© Ulrich Simons
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