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"Journalismus heißt, etwas zu drucken, von dem jemand will, dass es nicht gedruckt wird. Alles andere ist Public Relations."
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Ulrich Simons

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Fotojournalist (seit 1976)
Redakteur (1987 bis 2019)
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Hageweiher im Winter

Lebensgefährlicher Spaziergang: Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten zugefrorener Wasserflächen verboten ist, auch wenn die Eisfläche - wie hier am Hangeweiher im Jahr 2009 - noch so einladend und stabil aussieht. // Foto: Archiv Ulrich Simons

 

16. Dezember 2022

Seen, Teiche und Stauanlagen:
Unterm Eis lauert der Tod

Frostige Temperaturen, Sonnenschein und kaum Schnee: Auf den Seen, Teichen und Stauanlagen haben sich bereits erste Eisschichten gebildet. Doch auch, wenn das Eis zum Schlittschuhlaufen einlädt: Das Betreten der Eisflächen ist nicht erlaubt und sehr gefährlich.

Auch nach mehreren aufeinanderfolgenden klaren Nächten mit deutlichen Minusgraden sollten die Menschen die Gefahren beim Eislaufen auf Teichen nicht unterschätzen. Gerade bei freien Gewässern besteht die Gefahr einzubrechen. Laut Fachwelt gelten Eisschichten erst ab einer Mindestdicke von 15 Zentimetern als sicher; bei fließendem Wasser sind es sogar mindestens 20 Zentimeter. An den Ein- und Ausflussstellen ist und bleibt die Eisdicke sehr dünn.

Besonders die eingezäunten Stauanlagen in der Stadt Aachen sind nicht ungefährlich. Sie haben steile Ufer und der Wasserspiegel kann sich bei Niederschlägen schnell verändern. Beides kann zum Bruch der Eisflächen führen oder lässt tückische Hohlräume unter den Eisflächen entstehen.

Der Fachbereich Klima und Umwelt weist daher darauf hin, dass auf allen Wasserflächen in Aachens Parkanlagen und auf den eingezäunten Stauanlagen das Betreten der Eisflächen nicht gestattet ist. (pac)

 

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