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Ulrich Simons

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Fotojournalist (seit 1976)
Redakteur (1987 bis 2019)
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Bewohnerparkzone U

Die Schilder stehen seit einigen Wochen, am Montag werden sie ausgepackt. Dann wird es für Fremdparker ernst in der neuen Bewohnerparkzone U am "Franziskus". // Foto: Ulrich Simons

 

12. Juli 2024

Bewohnerparkzonen U, J1 und W:
Neue Parkordnung gilt ab Montag

Die Stadt hat in den vergangenen Wochen die neue Bewohnerparkzone U zwischen Körnerstraße, Hohenstaufenallee, Morillenhang und Amsterdamer Ring einrichten lassen. Die neue Parkregelung zum Bewohnerparken gilt ab Montag, 15. Juli 2024. Die Stadt geht davon aus, dass das Bewohnerparken den Anwohnenden die Suche nach einem freien Parkplatz erleichtert.

Die neuen Parkregeln gelten auch in den erweiterten Zonen J1 und W. Die bestehende Parkzone J1 ist um die Straßen Morillenhang zwischen Lütticher Straße und Im Johannistal, Im Johannistal zwischen Morillenhang und Pottenmühlenweg und Lütticher Straße zwischen Boxgraben und Körnerstraße erweitert worden.

Zur Parkzone W gehören in Zukunft auch der Barbarossaplatz, die Hohenstaufenallee halbseitig zwischen Goethestraße und Barbarossaplatz sowie die Mariabrunn-, Wichern- und Weberstraße.

 

Parkausweise beantragen

Die Bewohner in den Zonen U, J1 und W können ihre Parkausweise zum einen online über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragen. Die Ausweise können dann direkt ausgedruckt werden

Zum anderen können die Bewohnerparkausweise auch persönlich beantragt werden, allerdings nur nach vorheriger Terminvergabe: im Bürgerservice am Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, im Bürgerservice Katschhof, Johannes-Paul-II.-Straße 1, oder in einem der sechs Bezirksämter.

Berechtigte Bewohner in den Parkzonen U, J1 und W zahlen zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

 

Parkgebühren für Auswärtige

Wer zukünftig in der neuen Bewohnerparkzone U und in den erweiterten Zonen J1 und W sein Kraftfahrzeug abstellen möchte und keinen Bewohnerparkausweis für diese Zonen hat, muss montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 14 Uhr eine Gebühr in Höhe von mindestens einem Euro zahlen. Dafür kann das Fahrzeug bis zu 40 Minuten geparkt werden.

Für die neue Parkzone „U“ gibt es ein Tagesticket zum Preis von acht Euro. In der Parkzone „W“ gilt eine Höchstparkdauer von zwei Stunden.

 

Mehr dazu: www.aachen.de/bewohnerparken

 

Quelle: Presseamt Stadt Aachen

 

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© Ulrich Simons
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